Kosten
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Was kostet die Hilfe?
Häusliche Krankenpflege
Versicherte erhalten in ihrem Haushalt neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte. Diese Leistungen müssen vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt sein. Bei Vorliegen der Genehmigung durch die Krankenkasse können die erbrachten Leistungen direkt mit dieser abgerechnet werden. Zusätzliche Kosten entstehen dann keine. Fehlt die Genehmigung der Krankenkasse, müssen die Kosten selbst getragen werden.
Grundpflege
Bei Vorliegen bestimmter Anspruchsvoraussetzungen kann eine Abrechnung über Ihre Pflegekasse oder das Sozialamt erfolgen. Bei der Antragsstellung sind wir behilflich. Abgerechnet wird nach Leistungseinheiten, so genannten Modulen.
Falls weder die Kranken-/Pflegekasse noch das Sozialamt für die erbrachten Leistungen aufkommen, erhalten Sie von uns eine Privatrechnung.
Zur Vorsorge empfehlen wir Ihnen unseren Pflegeverein – schauen Sie doch einfach mal rein!